Plaketten
Für ihre Sicherheit und unsere Umwelt
Hauptuntersuchung nach§29 durch die GTÜ bei uns im Hause
Wo ist die AU Plakette geblieben?
Feinstaubplakette
1. Wann brauche ich eine Feinstaubplakette?

Jeden Mittwoch und jeden Freitag ,
oder nach Absprache.

Der Gesetztgeber hat beschlossen, dass ab 01.01.2010 bei bestandener Abgasuntersuchung (AU) keine Plakette mehr auf das vordere Kennzeichen geklebt wird. Ab dann gibt es nur noch ein Nachweisdokument, auf dem ein bundeseinheitliches AU-Siegel zur Fälschungserschwerung aufgebracht und als Serviceleistung von uns mit dem HU-Prüfbericht mittels eines Bindesiegels verbunden wird.
Es gilt also nach wie vor:"Ohne Abgasuntersuchung keine Hauptuntersuchung"
Grundsätzlich muss Ihr Fahrzeug erst dann mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sein, wenn Sie damit in eine Umweltzone einfahren.
Solange Sie sich mit Ihrem Fahrzeug also außerhalb von Umweltzonen bewegen, besteht keine Pflicht, eine Umweltplakette am Fahrzeug zu führen.
2. Wie erfahre ich, ob und welche Umweltplakette ich für mein Fahrzeug erhalte?
Die Zuordnung der Feinstaubplaketten erfolgt über die Emissionsschlüsselnummer, die in dem alten Fahrzeugscheinen unter Schlüsselnummer 1 (dort die letzten beiden Ziffern) zu finden ist. Im neuen Zulassungsdokument I sind es die letzten beiden Ziffern unter 14.1.
Umweltplaketten bei uns im Hause.
Wir informieren sie gerne!